Rechtsprechung
SG Oldenburg, 29.05.2007 - S 48 AS 886/07 ER |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,115041) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- LSG Hessen, 21.03.2006 - L 9 AS 124/05
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheit
Auszug aus SG Oldenburg, 29.05.2007 - S 48 AS 886/07
Diese zeitliche Beschränkung kann jedoch dann nicht gelten, wenn der Leistungsträger keinerlei konkrete Anhaltspunkte für die Unangemessenheit der Heizungskosten benannt und insbesondere den ihm obliegenden Nachweis für ein unzulässiges Überschreiten dieser Heizkosten nicht gestellt hat (ständige Rechtsprechung der Kammer seit dem Urteil vom 23.11.2005 - S 48 AS 183/05 - s. auch Beschl. des LSG Hessen vom 21.3.2006 - L 9 AS 124/05 ER - sowie Rheinland-Pfalz vom 4.10.ö2006 - L 3 ER 148/06 AS -). - LSG Rheinland-Pfalz, 04.10.2006 - L 3 ER 148/06
Keine Pauschalen für Heiz- und Nebenkosten als Grundlage der Leistung
Auszug aus SG Oldenburg, 29.05.2007 - S 48 AS 886/07
Diese zeitliche Beschränkung kann jedoch dann nicht gelten, wenn der Leistungsträger keinerlei konkrete Anhaltspunkte für die Unangemessenheit der Heizungskosten benannt und insbesondere den ihm obliegenden Nachweis für ein unzulässiges Überschreiten dieser Heizkosten nicht gestellt hat (ständige Rechtsprechung der Kammer seit dem Urteil vom 23.11.2005 - S 48 AS 183/05 - s. auch Beschl. des LSG Hessen vom 21.3.2006 - L 9 AS 124/05 ER - sowie Rheinland-Pfalz vom 4.10.ö2006 - L 3 ER 148/06 AS -). - SG Oldenburg, 23.11.2005 - S 48 AS 183/05
Auszug aus SG Oldenburg, 29.05.2007 - S 48 AS 886/07
Diese zeitliche Beschränkung kann jedoch dann nicht gelten, wenn der Leistungsträger keinerlei konkrete Anhaltspunkte für die Unangemessenheit der Heizungskosten benannt und insbesondere den ihm obliegenden Nachweis für ein unzulässiges Überschreiten dieser Heizkosten nicht gestellt hat (ständige Rechtsprechung der Kammer seit dem Urteil vom 23.11.2005 - S 48 AS 183/05 - s. auch Beschl. des LSG Hessen vom 21.3.2006 - L 9 AS 124/05 ER - sowie Rheinland-Pfalz vom 4.10.ö2006 - L 3 ER 148/06 AS -).